Fischerkarten
Das Fischen ist eine schöne Sache, doch gibt es ein paar
Vorausetzungen dazu.
Voraussetzungen zur Fischerei
- Fischereibewilligung des Kantons Thurgau
- Einen vom Land Baden-Württemberg ausgestellten oder anerkannten deutschen
Fischereischein
- Du musst Mitglied bei den Seerheinfischern
sein
Gültigkeitsgebiet
Jahreskarten werden nur an Einwohner der nachstehenden Gemeinden erteilt: Kreuzlingen,
Gottlieben, Tägerwilen, Ermatingen, Salenstein, Berlingen, Steckborn, Eschenz, Konstanz, Reichenau, Allenspach, Radolfszell, Moos, Gaienhofen und Oehningen.
Für FischerInnen ausserhalb dieser Gemeinden können Monatskarten
gelöst werden. Es können maximal 3 Monatskarten pro Kalenderjahr bestellt werden.
Du hast keine Fischerprüfung? Hier gibt es
mehr Infos dazu. 2 Kurstage (Theorie und Praxis) und wenige Lernstunden reichen aus. Die Daten für die nächsten Kurse findest du im Jahresprogramm.
Patentbezug für
Mitglieder
Seerheinfischer können das
Fischerpatent für Fr. 60.00 an folgender Stelle beziehen:
Seerheinfischer
Sebastian
Seger
Kirchstrasse
29
8274
Gottlieben
IBAN: CH56 0078 4162 0467 2581 0
Wir garantieren die Zustellung des
Patents innerhalb 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang.
Einkaufs-Tipp für die
Seerheinfischer:
Eine seeeehr gute Adresse für
Hegen! Bei Bestellung bitte die Mitgliedschaft der Seerheinfischer erwähnen.
https://www.hmz-nymphenfabrik.ch/