Fischerkarten für den Seerhein

Fischerkarten

Das Fischen ist eine schöne Sache, doch gibt es ein paar Vorausetzungen dazu.

 

Voraussetzungen zur Fischerei

- Fischereibewilligung des Kantons Thurgau
- Einen vom Land Baden-Württemberg ausgestellten oder anerkannten deutschen Fischereischein
- Du musst Mitglied bei den Seerheinfischern sein

 

Gültigkeitsgebiet

Jahreskarten werden nur an Einwohner der nachstehenden Gemeinden erteilt: Kreuzlingen, Gottlieben, Tägerwilen, Ermatingen, Salenstein, Berlingen, Steckborn, Eschenz, Konstanz, Reichenau, Allenspach, Radolfszell, Moos, Gaienhofen und Oehningen.

Für FischerInnen ausserhalb dieser Gemeinden können Monatskarten gelöst werden. Es können maximal 3 Monatskarten pro Kalenderjahr bestellt werden.
 
Du hast keine Fischerprüfung? Hier gibt es mehr Infos dazu. 2 Kurstage (Theorie und Praxis) und wenige Lernstunden reichen aus. Die Daten für die nächsten Kurse findest du im Jahresprogramm.
 
Patentbezug für Mitglieder
Seerheinfischer können das Fischerpatent für Fr. 60.00 an folgender Stelle beziehen:
Seerheinfischer
Sebastian Seger
Kirchstrasse 29
8274 Gottlieben
IBAN: CH56 0078 4162 0467 2581 0
Wir garantieren die Zustellung des Patents innerhalb 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang.

Einkaufs-Tipp für die Seerheinfischer:
Eine seeeehr gute Adresse für Hegen! Bei Bestellung bitte die Mitgliedschaft der Seerheinfischer erwähnen.

https://www.hmz-nymphenfabrik.ch/